Beschluss:

Der Gemeinderat Saldenburg nimmt von dem Änderungsantrag Kenntnis und genehmigt nachträglich:

- die erteilte Befreiung von den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans „Unterfeld
  bei Hundsruck“ und

- das erteilte Einvernehmen.

 

Gemeinderatsmitglied Klessinger Martin konnte an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, weil der Beschluss einem Angehörigen - Sohn – (Art- 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann (Art. 49 Abs. 1 GO).