Beschluss:

Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Verwaltungshaushalt: 3.730.940,21 €

Vermögenshaushalt:   1.194.710,47 €

 

Darin enthalten            Zuführung zum Vermögenshaushalt:             506.411,84 €

Somit                           Zuführung zum Verwaltungshaushalt:                       0,00 €

                                                  Entnahme aus der Rücklage:             37.119,65 €

                                                                              Vermögen:      14.167.435,68 €

                                                                               Schulden:             370.756,19 €.