Beschluss:

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Saldenburg für das Haushaltsjahr 2021 wird dem im Beschluss vom 11.08.2022 (TOP 5) festgestellten Ergebnis gem. Art. 102 Abs. 4 Gemeindeordnung -GO- die Entlastung erteilt.

 

Bei der Abstimmung über die Entlastung zur Jahresrechnung 2021 hat der 1.Bürgermeister kein Stimmrecht!