Sitzung: 07.02.2019 Gemeinderat
Beschluss
Die
Benutzungsordnung wird wie im Sachverhalt (1. Änderung der Benutzungsordnung)
aufgeführt, geändert.
Die
Änderung tritt wie im Sachverhalt (2. Inkrafttreten der
Änderung) aufgeführt, in Kraft.
Die Benutzungsordnung ist wie im Sachverhalt (3.
Neufassung bzw. Neuerlass der Benutzungsordnung) aufgeführt, neu erlassen.